Neufassung der Bedarfsgegenständeverordnung
Seit Juli 2024 gilt eine Neufassung der Bedarfsgegenständeverordnung (BedGgstV), die die Anzeigepflicht für Hersteller von Lebensmittelbedarfsgegenständen regelt. Unternehmen, die solche Produkte herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen, müssen dies einmalig bei der zuständigen Behörde anzeigen. Die Meldung enthält Angaben wie Name, Anschrift, Rechtsform, Art der Tätigkeit und Materialgruppen gemäß EU-Verordnung. Betriebe, die Arbeitsplatten aus […]
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