„Verantwortung für Deutschland“ – Sofortprogramm der Bundesregierung

Das „Sofortprogramm“ der Bundesregierung“ zählt auf vier Seiten rund 60 Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag stichpunktartig auf. Diese Vorhaben sollen nun „prioritär“ umgesetzt werden. Darin enthalten sind unter anderem sämtliche Maßnahmen aus dem Koalitionsvertrag zur Senkung der Energiekosten, ein Errichtungsgesetz für das Sondervermögen Infrastruktur, die Einführung eines Wachstumsboosters sowie des Wohnungsbauturbos (§ 246e BauGB) und die Flexibilisierung von Arbeitszeiten. Ebenfalls auf der Liste befindet sich die Novellierung des Kohlendioxid-Speicherungs- und Transportgesetz (KspTg).

Investitions- und Wachstumsbooster

Für den im Sofortprogramm angekündigten „Investitions- und Wachstumsbooster“ wurde unmittelbar nach Ende des Koalitionsausschusses ein Gesetzesentwurf gestreut, welcher die folgenden fünf Maßnahmen zur Aktivierung von Investitionen und Wachstum enthält:

  • Wiedereinführung und Aufstockung der degressiven AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens – „Investitions-Booster“ vom 1.7.2025 bis zum 1.1.2028 in Höhe von 30 Prozent
  • Schrittweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab dem 1. Januar 2028 von derzeit 15 Prozent auf 10 Prozent ab 2032
  • Absenkung des Thesaurierungssteuersatzes nach § 34a EStG für nicht entnommene Gewinne von derzeit 28,25 in drei Stufen auf 27 Prozent (VZ) 2028/2029), 26 Prozent (VZ 2030/2031) und 25 Prozent (ab dem VZ 2032)
  • Einführung einer arithmetisch-degressiven Abschreibung für neu angeschaffte Elektrofahrzeuge
  • Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze bei der sog. Dienstwagenbesteuerung für die Begünstigung von Elektrofahrzeugen auf 100 000 Euro
  • Ausweitung des Forschungszulagengesetzes (§ 3 FZulG) durch Anhebung des Bemessungsgrundlagen-Höchstbetrages auf 12 Mio. Euro und mittelbare Anhebung des Fördersatzes durch pauschalen Einbezug der Gemeinkosten in die förderfähigen Aufwendungen i. H. v. 20 Prozent der im Wirtschaftsjahr im Übrigen entstandenen förderfähigen Aufwendungen für FuE-Vorhaben ab 2026

Das Bundesfinanzministerium hat am 1.6. außerdem ein kurzes Dokument zum Wachstumsbooster veröffentlicht, indem eine Auswahl der genannten Maßnahmen kurz erläutert werden. Laut Ministerium könnte der Gesetzesentwurf bereits in der kommenden Kabinettssitzung diesen Mittwoch (4.6.) beschlossen werden.

Baupolitische Aktivitäten

Baupolitisch ist die neue Bundesregierung ebenfalls vergangene Woche erstmals aktiv geworden, indem das Kabinett die Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 beschlossen hat. Dieses Vorhaben wurde bereits im Koalitionsvertrag angekündigt. Weiterhin kursiert zudem ein Entwurf zur Änderung des Baugesetzbuches im Sinne des angekündigten Wohnungsbauturbos. Hier geht die neue Bundesregierung gegenüber dem nicht beschlossenen Ampel-Entwurf weiter, indem der § 246e BauGB nicht nur befristet bis Ende 2027, sondern bis Ende 2030 gelten soll. Zudem können auch solche Städte und Gemeinden davon Gebrauch machen, in denen der Wohnungsmarkt nicht als „angespannt“ gilt.

Es ist positiv zu bewerten, dass die neue Bundesregierung schnellstmöglich die Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig verbessern möchte. Ebenfalls ist zu begrüßen, dass sich mehrere Maßnahmen-Vorschläge des bbs unter den 60 Vorhaben befinden. Für eine Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit wird es allerdings notwendig sein, die Maßnahmen bis zur Sommerpause nicht nur vom Bundeskabinett zu beschließen, sondern idealerweise den gesamten Gesetzgebungsprozess inklusive Bundestag und Bundesrat zu durchlaufen. Hierzu nehmen wir aktuell unterschiedliche Stimmen aus den Koalitionsfraktionen wahr. Als bbs werden wir uns für eine rasche Umsetzung einsetzen.

Zu den geplanten Vorhaben – insbesondere zum Investitionsbooster – bitten wir Sie um Einschätzung, inwieweit diese Maßnahme tatsächlich Investitionen in der aktuellen Zeit auslösen dürfte.

Quelle:
Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden e.V.
Kochstraße 6-7
D-10969 Berlin
www.baustoffindustrie.de

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