Das Bundeskabinett hat das „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ beschlossen.
Der Gesetzentwurf beinhaltet insbesondere Maßnahmen zur Erleichterung und Beschleunigung des Wohnungsbaus durch die Möglichkeit der Abweichung vom Planungsrecht („Bau-Turbo“). So soll durch den neuen § 246e BauGB sowohl innerhalb als auch (sofern ein räumlicher Zusammenhang zu bestehenden Siedlungen besteht) außerhalb des vorhandenen Siedlungsbereichs ohne Vorlage eines Bebauungsplans Wohnungsbau durchgeführt werden können. Im Rahmen der §§ 31 Abs. 3 und 34 Abs. 3a BauGB werden Nachverdichtungen erleichtert. Darüber hinaus wird im Rahmen des Gesetzes der Umwandlungsschutz von Miet- und Eigentumswohnungen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt um fünf Jahre verlängert (§ 250 Abs. 1 BauGB).
Aus Sicht des bbs ist das Gesetzesvorhaben grundsätzlich zu begrüßen. Gegenüber dem bereits von der Ampel-Koalition geplanten Gesetzentwurf wurden dahingehend Verbesserungen vorgenommen, dass Erleichterungen für den Neubau auch in Gebieten ohne angespannten Wohnungsmarkt greifen sollen. Positiv ist weiterhin, dass die Befristung des § 246e BauGB auf Ende 2030 ausgeweitet wurde. Kritisch sieht der bbs die mit § 36a BauGB gestärkte Zustimmung der Gemeinde, die wiederum verzögernd auf Bauvorhaben wirken kann.
>> Kabinettsbeschluss zum Bau-Turbo
>> bbs-Stellungnahme zum Referentenentwurf des Gesetzes
Quelle:
Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden e.V.
Kochstraße 6-7
D-10969 Berlin
www.baustoffindustrie.de