Stellungnahme DNV: Städte und Kommunen geraten durch Fehlentwicklungen im Friedhofswesen unter Druck

Das Friedhofswesen steht in vielen Städten und Kommunen vor tiefgreifenden Herausforderungen. Fehlentscheidungen der vergangenen Jahre, neue gesetzliche Rahmenbedingungen und gesellschaftliche Veränderungen verschärfen die ohnehin angespannte Lage der öffentlichen Hand.
Die Änderung des Bestattungsgesetzes in Rheinland‑Pfalz Anfang 2026 zeigt erste Auswirkungen. Wie der Evangelische Pressedienst am 18.07.2026 berichtet, werden neue Bestattungsformen wie Flussbestattung oder Urne at home nur sehr zurückhaltend genutzt. Die Trauer der Hinterbliebenen bleibt ein zentraler Faktor bei der Wahl der Bestattung – und die neuen Angebote bieten vielen Menschen keinen ausreichenden emotionalen Halt.
Die neue Landesregierung hat ihre zuvor kritische Haltung gegenüber dem Gesetz nicht fortgeführt. Eine erneute Anpassung ist nicht vorgesehen. Dies wird als politischer Vertrauensschaden bewertet.

In Baden‑Württemberg versucht man unter Federführung des Städtetags, das Friedhofswesen organisatorisch zu stabilisieren. Beispiel Freiburg:

  • Ausgliederung des Friedhofs in einen Eigenbetrieb
  • Reduktion der Friedhofskernflächen bis 2030 um bis zu 50 %
  • Umwandlung von Überhangflächen in Parkanlagen, da hierfür Fördermittel verfügbar sind und die Pflegepflicht bestehen bleibt.

In Marbach (Kreis Ludwigsburg) führen Kolumbarien und Röhrenbestattungen zu erheblichen Überhangflächen. Die Finanzierung des Friedhofs ist dadurch gefährdet – ein Beispiel kommunaler Fehlplanung.

Viele Kommunen reagieren mit Gebührenerhöhungen. Diese Maßnahmen führen jedoch zu einer verstärkten Abwanderung zu alternativen Bestattungsformen. Gleichzeitig sind viele Bürger durch Renten‑ und Pflegekosten finanziell stark belastet – ein Aspekt, der in kommunalen Kalkulationen häufig unzureichend berücksichtigt wird.

Bis in die 1970er‑Jahre war das dauerhafte Nutzungsrecht an Grabstätten üblich. Die heutige zeitlich befristete Vergabe verhindert langfristige Vorsorge. Eine Wiedereinführung des Nutzungsrechts auf Friedhofsdauer könnte Bürger motivieren, bereits im mittleren Alter einen Bestattungsplatz zu erwerben – ein Beitrag zur Bestattungsvorsorge und zur finanziellen Stabilisierung der Kommunen.

Eine positive Wahrnehmung der Friedhöfe gelingt nur durch:

  • finanzielle Entlastung der Bürger
  • ein gepflegtes, würdiges Erscheinungsbild
  • eine Öffnung der Trauerkultur für die multikulturelle Gesellschaft

Menschen mit Migrationshintergrund bringen eigene, tradierte Bestattungskulturen mit. Diese sollten respektiert und nicht durch planerische Experimente verdrängt werden.
Private Bestattungswälder sind keineswegs risikofrei. In Klettgau (Kreis Waldshut) wurde ein Kind durch einen herabfallenden Ast tödlich verletzt. Der Fall verdeutlicht die erheblichen Verkehrssicherungspflichten, die Friedhofsträger nicht unterschätzen dürfen.
Die starke Ausrichtung auf Feuerbestattungen ist aus gesellschaftlicher, klimapolitischer und religiöser Sicht kritisch zu bewerten:

  • Bürger haben ein freies Recht auf die Art der Bestattung
  • Die Energie für Einäscherungen könnte anderweitig sinnvoller genutzt werden
  • Teile der Bevölkerung lehnen die Einäscherung aus religiösen Gründen ab

Natursteinbranche bietet Lösungen
Die Fachverbände der Natursteinbranche verfügen über hohe Kompetenz im Friedhofswesen und können tragfähige Lösungen anbieten – vorausgesetzt, ihre Expertise wird von Politik und Kommunen aktiv einbezogen.

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Kontaktdaten für weitere Informationen:

Deutscher Naturwerkstein-Verband e.V. (DNV)
Sanderstraße 4
97070 Würzburg
0931 / 120 61
info@natursteinverband.de
www.grabmalnaturstein.de

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